Dürener Fußballschule
Werner Nefgen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für ein Angebot der Dürener Fußballschule bietet der Kunde dem Anbieter (Fußballschule) den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung und Zahlung der Anmeldegebühr von zurzeit 30,00 € innerhalb von 8 Tagen zustande. Erst bei Zahlungseingang ist die Anmeldung rechtskräftig und Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Selbstverständlich wird die Anmeldegebühr mit der Camp-Gebühr verrechnet.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf den Flyern und den Internetdarstellungen auf der Seite www.duerenerfussballschule.de

3. Bezahlung

Die Camp-Gebühr, abzüglich der bereits gezahlten Anmeldegebühr, muss 2 Wochen vor Beginn des Camps per Überweisung auf unser Konto überwiesen werden. Bei einer kurzfristigen Anmeldung ist auch ausnahmsweise eine Barzahlung am 1. Tag des Camps möglich. Bei Nichterscheinen des Kindes beim Camp, aus welchen Gründen auch immer, ist eine Rückerstattung der Anmeldegebühr ausgeschlossen.

4. Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer: Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50% des Camppreises. Ab dem 29. Tag bis zum 11. Tag vor Veranstaltungstermin werden 60% des Camppreises fällig. Erfolgt die Stornierung innerhalb der letzten 10 Tage vor Veranstaltungstermin, so sind 80% des Camppreises zu bezahlen. Beendet der Teilnehmer den laufenden Kurs, aus welchen Gründen auch immer, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Stornierung sind alle Ansprüche an das Fußballferiencamp erloschen.

5. Durchführung

Für die Dauer der Leistung der Dürener Fußballschule übertragen die Erziehungsberechtigten dem Campleiter der Dürener Fußballschule die Aufsichtspflichten und Rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Sollte sich der Teilnehmer den Anweisungen der Trainer widersetzen oder sich in unzumutbarer Weise gegenüber anderen Campteilnehmer und Verantwortlichen verhalten, so hat der Campleiter die Möglichkeit, Ihn oder Sie vom laufenden Camp auszuschließen. Geleistete Zahlungen sind dann nicht mehr zurückzufordern.

6. Angaben über den Gesundheitszustand

 

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Campbeginn den jeweiligen Campleiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps der Dürener Fußballschule sind dem jeweiligen Campleiter oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung der Fußballschule führen.

7. Rücktritt der Veranstaltung durch den Anbieter

 

Wird ein Fußballkurs vom gastgebenden Verein oder der Dürener Fußballschule mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, so wird der angemeldete Teilnehmer schnellstmöglich informiert und die Anmeldegebühr erstattet.

8. Haftung des Anbieters

 

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Vorbereitung 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. die Richtigkeit der Beschreibung und 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Dürener Fußballschule keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden. Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Dürener Fußballschule übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten.
Weiterhin haftet Sie ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

 

9. Beschränkung der Haftung

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

10. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

11. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

12. Foto- und Filmrechte

Die Vereine, bzw. die Fußballschule machen während der Übungen Bilder oder auch Filmaufnahmen, die allen Teilnehmern zugemailt werden. Das erstellte Bildmaterial ist Eigentum des Veranstalters und darf von diesem für Werbezwecke ( Internet, Printmedien ) genutzt werden. Ansprüche von abgelichteten Teilnehmern bestehen in keiner Weise.

13. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.


 

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